stportner • 7. August 2023
Im Jahr 2017 wurde in dem kleinen aber geschichtsträchtigen Ort Reckahn in Brandenburg, die zehn Reckahner Leitlinien durch den Arbeitskreis Menschenrechtsbildung veröffentlicht.
Zehn Leitlinien, die beschreiben, was ethisch in pädagogischen Beziehungen begründet und was ethisch unzulässig ist. Sie beruhen auf den Kinder- und Menschenrechten und sind damit kein nettes Add-On in pädagogischen Beziehungen, sondern Grundlagen für jegliche Interaktion zwischen Pädagogen und Kindern und Jugendlichen.
Formuliert wurden die Reckahner Reflexionen, nachdem man in unzähligen beobachteten Interaktionen (inzwischen an die 35.000 Fallvignetten; sie sind öffentlich einsehbar) festgestellt hat, dass 25 Prozent aller dieser Begegnungen zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen als verletzend und davon sechs Prozent sogar als sehr verletzend einzustufen sind. Die Bandbreite der Verletzungen reicht von Ignorieren, Drohen, Ausgrenzen usw., bis hin zu Anschreien und Demütigen. Solche Handlungen sind sowohl nach den Kinderrechten (Diskriminierungsverbot (UN-Kinderrechteskonventionen, Artikel 2), Schutz vor Gewalt (Artikel 19) und anderen), als auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§1631 Abs.2), in welchem dem Kind das Recht auf eine Erziehung unter Ausschluss von Gewalt in Form von körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen zugesprochen wird, verboten.
Sowohl in wissenschaftlichen Studien, in denen die Auswirkung von Gewalt in der Kindheit untersucht wird oder in welchen es um die neurologische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geht, als auch in empirischen Erfahrungen aus der Therapie und Beratung, wurde gezeigt und erkannt, dass die Umsetzung, der Reckahner Reflexionen dazu führt, das Kinder zu körperlich, seelisch und geistig gesunden, selbstbewussten und gesellschaftlich verantwortlichen Menschen heranwachsen. Wir als Pädagog:innen haben es in der Hand, dass dies sicher geschieht.
Die zehn Leitlinien lauten folgendermaßen:
Was ethisch begründet ist:
Was ethisch unzulässig ist:
Obwohl die Fallvignetten aus der Schule stammen, hat man heute auch in anderen Studien nachgewiesen, dass die Zahlen zu verletzenden und sehr verletzenden Interaktionen in den Kitas vergleichbar sind.
Es wird Zeit, daran etwas zu ändern, in Kitas und Schulen.
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